Aktuelle Regelungen für den Trainingsbetrieb

Liebe Vereinsmitglieder, 

in der vergangenen Woche wurde in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Abhängig von bestimmten Schwellenwerten (siehe unten) wird seit 08.11.2021 in Vorwarnstufe und Überlastungsstufe unterschieden. Die Datei mit allen „Festlegungen des STTV-Präsidiums für den Spielbetrieb des STTV“ im Detail findet ihr am Ende des Beitrages.

Während der Vorwarnstufe gilt:

  • 3G Regelung (Sport im Innenbereich wird nicht explizit erwähnt für 2G)
  • Zusammenkünfte nur mit bis zu zehn Personen (Kinder bis zum vollendeten 16.Lebensjahr, Geimpfte oder genesene Personen bleiben unberücksichtigt)
  • Parallel zu Punktspielen darf Training nur von Geimpften oder Genesenen stattfinden

Nach erreichen der Überlastungsstufe gilt:

  • 2G Regelung!
  • Zusammenkünfte nur mit Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners mit einer weiteren Person (Kinder bis zum vollendeten 16.Lebensjahr, Geimpfte oder genesene Personen bleiben unberücksichtigt)
  • Ungeimpfte Sportler dürfen an den Punkt- und Pokalspielen des STTV nicht mehr teilnehmen

Eine Bitte des Vorstandes: Um unseren Vereinssport möglichst lange aktiv zu halten, ist die Mitarbeit aller wichtig. Bitte bleibt zu Hause, wenn ihr Krankheitssymptome habt, pausiert lieber auch mal, wenn es (ungeklärte) Verdachtsfälle in Schulklassen oder bei Arbeitskollegen gab und kommt bitte verantwortungsvoll auf uns zu, wenn doch positive Fälle in eurer Umgebung auftreten, so dass wir im Sinne aller agieren können.

Wir hoffen weiter mit allen Sport machen zu können und

verbleiben mit sportlichen Grüßen

Eurer Vorstand

Schwellenwerte

Vorwarnstufe gilt ab dem übernächsten Tag, wenn der Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder überschritten wird:

  • Hospitalisierungen von 7,00
  • Belastungswert Normalstation von 650
  • Belastungswert Intensivstation von 180

Überlastungsstufe gilt ab dem übernächsten Tag, wenn der Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder überschritten wird:

  • Hospitalisierungen von 12,00
  • Belastungswert  Nor-malstation von 1300
  • Belastungswert Intensivstation von 420

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